Dienstag, März 19, 2024
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Haushalt

Brandgefahren im Wohnbereich

Steckdosen

Die Verwendung von Mehrfachsteckdosen ist nur für den Anschluss von Kleingeräten (Radio, Fernsehgeräte, Videorecorder etc.) zulässig. Steckdosen mit
angekohlten Kontaktöffnungen sind auszuwechseln; Steckvorrichtungen in
Lampenfassungen sind unzulässig, daher verboten.

Verlängerungskabel

Alle elektrischen Leitungen müssen Wärme an die Umgebung abgeben können.
Werden Verlängerungskabel unter Teppichen verlegt oder bleiben sie während
der Arbeit auf thermisch nicht überwachten Kabeltrommeln aufgespult, kann
der dadurch verursachte Wärmestau zu einem Brand führen.

Fernsehgeräte, Videorekorder

Eingeschaltete Elektrogeräte geben Wärme ab, die abgeführt werden muss.
Werden Fernsehgeräte und/oder Videorekorder in einem Schrank oder Wandverbau eingebaut, muss für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Dazu ist
zwischen den Wänden und dem Gerät (seitlich und nach oben) ein Abstand von
mindestens 10 cm erforderlich.

Bügeleisen

Bei Arbeitsunterbrechung oder zum Arbeitsende sind Bügeleisen abzuschalten, der Stecker ist abzuziehen.

Aufstellung von Wärmegeräten

Kochplatten, Kaffeemaschinen, Teewassererhitzer u.ä. sind immer auf unbrennbarer Unterlage aufzustellen und sollten mindestens 50 cm Abstand zu brennbaren Materialien haben. Heizspiralen von Tauchsiedern müssen immer von
Flüssigkeit bedeckt sein.

Heizgeräte

Heizgeräte haben den Zweck, Wärme an die Umgebung abzugeben. Wird die Wärmeabgabe behindert, z.B. durch Textilien, die zum Trocknen aufgelegt werden, durch Abschirmung infolge vorgestapelter Gegenstände oder Behinderung der Luftzirkulation bei Aufstellung in beengter Umgebung, kann es durch Wärmestau zum Brand und zur Zerstörung des Gerätes kommen.

Gasbefeuerte Heiz- und Wärmegeräte

Gasbetriebene Geräte wie z.B. Wärmestrahler, Durchlauferhitzer und Gasthermen
arbeiten mit offenen Flammen, verbrauchen daher im Betrieb Sauerstoff
und geben Abgase an die (Raum-) Luft ab. Räume, in denen solche Geräte
betrieben werden, sind deshalb öfter zu durchlüften.
Die zulässige Wärmeleistung solcher Geräte ist vor der Inbetriebnahme vom
Fachmann mit der Raumgröße abzustimmen. Außerdem sind brennbare Materialien
und Gegenstände wegen der Entzündungsgefahr von gasbefeuerten
Geräten unbedingt fernzuhalten.

Abschalten von Elektrogeräten

Beim Verlassen der Wohnung oder des Arbeitsplatzes ist immer zu kontrollieren,ob alle Elektrogeräte ausgeschaltet sind. Stecker von beweglichen Elektrogeräten sollten aus der Steckdose gezogen, „Stand-by-Schaltungen“ bei Radio und Fernsehgeräten abgeschaltet werden.

Heizmatten

Heizmatten im Bett nur zum Vorwärmen einschalten! Dauernd eingeschaltete Heizmatten können durch Wärmestau zum Brand führen.

Heizperiode

Aus Gründen der Brandsicherheit ist es ratsam, vor Beginn der Heizperiode Feuerstätten und Kamine durch den Rauchfangkehrer überprüfen und bei Bedarf in Stand setzen zu lassen. Besondere Vorsicht ist nach Um- und Neueinbauten geboten.

Öfen und Herde

Unsachgemäßes Aufstellen von ortsfesten, vor allem auch ortsveränderlichen
Öfen, Herden und sonstigen Feuerstätten ist eine häufige und meist unerkannte Gefahrenquelle. Zu beachten ist:
■ Keine brennbaren Gegenstände im Umkreis von einem halben Meter
■ Ofenschirme verwenden
■ Rauchfangkehrer zu Rate ziehen

Asche

Ausgeräumte Asche kann bis zu 24 Stunden zündfähig sein und darf daher niemals in brennbare Behälter (Pappkartons, Kunststoffeimer, Kunststoffmülltonnen) eingebracht werden. Asche darf nur in Metallmülltonnen entsorgt werden, die im Freien stehen.

Leicht brennbare Abfälle

Die Zwischenlagerung leicht brennbarer Abfälle (gebrauchte)Putzlappen, ölgetränktes Putzpapier, Firnisrückstände u.ä.) ist nur im Freien in verschlossenen Behältern zulässig.

Küchendunstabzüge

Die Filter von Küchendunstabzügen sind regelmäßig zu reinigen oder auszutauschen. Ausgewechselte Filter sind leicht brennbare Abfälle.

Heißes Fett

Überhitztes Fett kann zur Selbstentzündung führen. Fettbrände sind die häufigste Ursache für Küchenbrände.

Brennendes Fett keinesfalls mit Wasser löschen
sondern „abdecken“ (Geschirrdeckel oder Löschdecke).

Auch kein tropfnasses Bratgut in heißes Fett einbringen, da durch das ausspritzende Öl Brand- und Verletzungsgefahr besteht. Frittiergeräte sind zwar mit einem Thermostat ausgerüstet, dürfen aber trotzdem nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Altes Fett ist leichter entzündbar als frisches, daher erhöht ein häufiger Fettwechsel die Brandsicherheit.

Spraydosen

Enthalten durchwegs brennbare Treibgase. Sie müssen vor Wärmestrahlung geschützt aufbewahrt und dürfen nicht in der Nähe von offenen Flammen oder glühenden Gegenständen verwendet werden.

Lagerung auf Dachböden

Auf Dachböden dürfen außer Erntegütern keine leicht brennbaren Materialien und auch keine brennbaren Flüssigkeiten gelagert werden. Alle Bereiche des Dachbodens müssen leicht zugänglich sein, vor allem sind Kamine und Dachfenster von jeder Lagerung frei zu halten.

Wahrnehmung von Gasgeruch

Bei Wahrnehmung von Gasgeruch (Erd- oder Flüssiggas) besteht immer Explosionsgefahr! Daher:
– Betroffene Räume sofort gut lüften
– Keinen Elektroschalter betätigen, keine Taschenlampe einschalten
– Elektrogeräte weder aus- noch einschalten
– Keine elektrische Klingel betätigen
– Kein Telefon im betroffenen Haus benützen (auch kein Handy)
– Alle Flammen sofort löschen, kein offenes Feuer verwenden
– Betroffenes Gebäude und Umgebung von Personen räumen (nicht läuten, nur klopfen und rufen)
– Gaszufuhr absperren (Hauptventil der Hausanspeisung oder beim Gaszähler)
– Gasversorgungsunternehmen und Feuerwehr sofort benachrichtigen
– Stromversorgung durch Elektrizitätsversorgungsunternehmen abschalten lassen
– Erst nach Freigabe durch das Gasversorgungsunternehmen oder durch die Feuerwehr die Stromversorgung wieder herstellen lassen und erst dann das Gebäude wieder betreten.

Elektrogeräte

Ausschließlich geprüfte Geräte mit Prüfzeichen (z.B. ÖVE- oder VDE-Prüfzeichen) verwenden und nur vom Fachmann reparieren lassen. Die Verwendung von Wärmegeräten mit offenen Heizspiralen ist grundsätzlich verboten.

Sicherungen

Keinesfalls „geflickte“ (überbrückte) Sicherungen verwenden, da diese nicht den erforderlichen Überlastungsschutz gewährleisten. Für einen ausreichenden Vorrat an Reservesicherungen sorgen. Besser ist die Verwendung von Sicherungsautomaten.