Aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse wurde von der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf, am 16.04.2026, eine Waldbrandverordnung erlassen. Im gesamten Verwaltungsbezirk ist das Rauchen sowie jegliches Entzünden von Feuer im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
Darunter fällt insbesondere:
das Rauchen im Wald.
das Entzünden von offenem Feuer (z. B. Lagerfeuer, Grillen)
das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, die erhöhte Waldbrandgefahr zu reduzieren und Brände zu verhindern.
Hinweis:
Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretung geahndet und können mit Geldstrafen von bis zu € 7.270,- oder mit Freiheitsstrafen von bis zu vier Wochen bestraft werden.
Wir ersuchen alle Bürgerinnen und Bürger um verantwortungsbewusstes Verhalten und die Einhaltung dieser Vorschriften, um unsere Wälder und die Natur zu schützen.













